AGB Höhere Berufsfachschulen
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SPOTLIGHT

BOS - neuer Bildungsgang

Neuer Bildungsgang Duale Berufsoberschule an der PHS.
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Info-Tag 2012

Wir laden Sie herzlich zu unserem Info-Tag am 22. Mai 2012 ein.
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VOCATIUM Mannheim 2012

Besuchen Sie uns auf der VOCATIUM in Mannheim am 14. + 15. Juni 2012.
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PHS On Air
Die PHS beginnt Anfang März mit ihrer geplanten Werbekampagne auf bigFM.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Die Private Handelsschule Dr. H. Stracke ist bestrebt, durch praxisnahe Unterrichtsmethoden den Schülern eine gewissenhafte Vorbereitung für den Beruf zu bieten. Um einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Auch nach erfolgter Aufnahme ist die Schulleitung zum Rücktritt von dem Ausbildungsvertrag berechtigt, wenn die Bildung der Klasse, zu der sich der Schüler angemeldet hat, an mangelnder Teilnehmerzahl scheitert. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus den jeweiligen Vorgaben der Bezirksregierung. Der Rücktritt ist dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten so früh wie möglich, spätestens bis ein Monat vor Beginn des Schuljahres mit zu teilen.

2. Alle Schüler unterstehen der Schulordnung. Grobe Verstöße dagegen können den Ausschluss aus der Lehranstalt zur Folge haben.

3. Der Schüler haftet für schuldhaft verursachte Schäden der Schule, insbesondere für mutwillige Beschädigung der Gebäude und der Einrichtungsgegenstände. War der Schüler zum Zeitpunkt des schadensauslösenden Verhaltens noch minderjährig, haften seine gesetzlichen Vertreter mit ihm gemeinsam als Gesamtschuldner.

4. Der Ausbildungsvertrag ist grundsätzlich über 2 Jahre fest abgeschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jedoch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf des ersten Schuljahres für das zweite Schuljahr ordentlich kündigen. Das Schuljahr läuft vom 01. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres, unabhängig vom tatsächlichen Unterrichtsbeginn. Das Schulgeld ist monatlich im Voraus (auch während der Ferien) zu zahlen.

5. Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages ist dessen Kündigung ohne Entschädigungspflicht nur bis spätestens 2 Monate vor Unterrichtsbeginn in schriftlicher Form zulässig. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung nur bis zum Beginn des Schuljahres zulässig. In diesem Fall schuldet der Schüler der Schule eine Entschädigung in Höhe des Schulgeldes für 6 Monate. Dem Schüler steht der Nachweis offen, dass der Schule kein Schaden oder nur ein Schaden in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.

6. Endet der Ausbildungsvertrag aufgrund einer Kündigung der Schule wegen eines vom Schüler zu vertretenden Grundes, schuldet der Schüler der Schule Schadenersatz in Höhe der dieser entgehenden Schulgelder bis zu Ende des laufenden Schuljahres. Dem Schüler steht der Nachweis offen, dass der Schule kein Schaden oder nur ein Schaden in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.

7. Für Zahlungen von Gebühren ist das Schulsekretariat zuständig. Bargeldlose Zahlungen sind zu richten an: Deutsche Bank Ludwigshafen, Kto-Nr. 0230540, BLZ: 545 700 24




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